Straffälligenhilfe​

WEGE IN EINE STRAFFREIE ZUKUNFT BESCHREITEN

Die Straffälligenhilfe ist das älteste Arbeitsfeld von HILFE ZUR SELBSTHILFE. Im Engagement für straffällig gewordene Menschen liegen die Wurzeln unserer Arbeit.

Die damit verbundene intensive Auseinandersetzung mit Entstehungsbedingungen und Erscheinungsformen abweichenden Verhaltens hat unsere fachlichen Überzeugungen geprägt und den Weg für die Weiterentwicklung unserer Hilfeangebote hin zu dem Netzwerk sozialer Hilfen bereitet, welches wir heute sind.

Unsere Angebote im Überblick:

Im Strafvollzug:

  • Aufsuchende Beratung
  • Entlassvorbereitung
  • Eltern-Kind-Projekt Chance

Nach der Entlassung:

  • Nachsorgeprojekt Chance
  • Flexible Intensivbetreuung
  • Ambulant Betreutes Wohnen

Nach Jugendstraftaten:

  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Betreuungsweisungen
  • Anti-Gewalt-Trainings
  • Coolnesstrainings

Aufsuchende Beratung im Strafvollzug, Entlassvorbereitung

Grundsätzlich können wir von Sozialdiensten oder Inhaftierten sämtlicher Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg angefragt werden. Wir informieren vor Ort und führen Kontaktgespräche mit allen Inhaftierten, die Interesse an unseren Betreuungsangeboten haben. Wir klären gemeinsam den Hilfebedarf und organisieren den Übergang in Anschlusshilfen. Auch die Beantragung der Kostenübernahme wird von uns übernommen.

Darüber hinaus sind in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg Mitarbeiter/innen von uns regelmäßig als Ansprechpartner im Rahmen des Nachsorgeprojekts Chance wie auch des Eltern-Kind-Projekts präsent.

Kontakt

Karin Spata, Reiner Weik
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen

 

Eltern-Kind-Projekt Chance

Bei dem Eltern-Kind-Projekt Chance handelt es sich um ein vom Landesnetzwerk Straffälligenhilfe getragenes landesweites Projekt in Baden-Württemberg, welches die Situation von Kindern und Familien verbessern soll, bei denen ein Elternteil inhaftiert ist.. Die Hilfen umfassen alle Maßnahmen zur Klärung und Förderung einer positiven Eltern-Kind Beziehung vor, während und nach der Inhaftierung eines Elternteils. Das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund. Ziele des Projekts sind u.a.:

Im Rahmen dieses Projekts sind wir sowohl Ansprechpartner für Inhaftierte in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg und deren Familien als auch für alle im Landgerichtsbezirk Tübingen wohnhaften Familien von inhaftierten Elternteilen.
Wir unterstützen und beraten in sämtlichen Anliegen innerhalb der Familie wie z.B.

  • Koordination notwendiger Hilfen für Partner und Kinder
  • Sicherung der materiellen Existenz
  • Klärung der finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bei Besuchen in Haft
  • Beratung bei Beziehungstrennung
  • Unterstützung in der Vorbereitung auf die Entlassung
  • sowie bei Besuchsregelungen im Vollzug und in der Klärung von Konfliktsituationen.

 

 

 

Kontakt

Kathrin Schuppert
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen

Nachsorgeprojekt Chance

Das Nachsorgeprojekt Chance ist ein vom Landesnetzwerk Straffälligenhilfe getragenes
landesweites Nachsorgenetzwerk. Es richtet sich in seinem Beratungs- und Unterstützungsangebot an alle Inhaftierte, die zur Endstrafe oder vorzeitig entlassen werden und keinem Bewährungshelfer unterstellt sind.

Ziel des Netzwerks ist es, das „Entlassungsloch“ von Haftentlassenen, die ohne Hilfestellung in ihr gewohntes Umfeld zurückkehren, aufzufangen und in dieser Übergangszeit zu begleiten.

Im Rahmen dieses Projekts sind wir als Ansprechpartner regelmäßig in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg präsent. Wir klären den Beratungswunsch des Interessenten und vermitteln Anschlusshilfen im gewünschten Zielort nach der Entlassung. Außerdem sind wir auf Anfrage in sämtlichen Justizvollzugsanstalten Baden-Württembergs präsent, in denen sich Inhaftierte für eine Betreuung in unserer Region entscheiden und informieren über unsere Betreuungsangebote vor Ort. Auf Wunsch werden die Inhaftierten nach ihrer Entlassung 6 Monate zur Nachsorge begleitet.

Inhalte der Begleitung sind u.a.

  • Wohnungssuche
  • Arbeitssuche
  • Soziale Integration
  • sowie Vermittlung in
  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung
  • Familienhilfe

Kontakt

Kathrin Schuppert
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen

Flexible Intensivbetreuung

Die flexible Intensivbetreuung ist ein ambulantes Hilfeangebot für junge volljährige und erwachsene Haftentlassene oder von Haft bedrohte Personen mit erhöhtem Hilfebedarf, die ihre besonderen sozialen Schwierigkeiten im Sinne der §§67-69 SGB XII nicht aus eigener Kraft überwinden können. Sie bietet in 2 Wohnprojekten wie auch im Individualwohnraum eine intensive persönliche Beratung und Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte. Das Angebot ist mit den örtlichen Hilfestrukturen und den jeweils zuständigen Kooperationspartnern gut vernetzt.

Der durchschnittliche Stellenschlüssel 1:5 ist im Rahmen der Maßnahme flexibel einsetzbar. In konzeptionell bedingten Intensivsituationen wie beispielsweise in der Anfangsphase der Betreuung oder beim Wechsel in eine andere Wohnform sowie in akuten Krisensituationen wird die Betreuungsintensität dem erhöhten Hilfebedarf entsprechend flexibel angepasst. Die Dauer der Betreuung beträgt in der Regel 12 bis maximal 18 Monate. Ziel der Maßnahme ist eine eigenständige und eigenverantwortliche Lebensführung in Straffreiheit.

Das Hilfeangebot umfasst sämtliche Lebensbereiche, ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in der Entwicklung und Umsetzung einer beruflichen Perspektive. Die Vorbereitung sollte möglichst bereits in Haft erfolgen. Dazu erfolgt die erste Kontaktaufnahme ca. 4-6 Monate vor dem voraussichtlichen Entlasstermin. Auch bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche sind wir bereits während der Inhaftierung behilflich.

Falls noch kein eigener Wohnraum besteht, erfolgt die Aufnahme zunächst in einem Wohnprojekt mit 4-5 Wohnplätzen in Einzelzimmern. Von hier aus wird die Wohnungssuche gemeinsam vorgenommen. Die Betreuung wird mit der gleichen Intensität im eigen angemieteten Wohnraum fortgesetzt. Ein Bezugspersonensystem garantiert die Betreuungskonstanz über den gesamten Zeitraum der Maßnahme.

Kontakt

Karin Spata, Reiner Weik
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen

 

Ambulant Betreutes Wohnen

Ambulant Betreutes Wohnen ist ein niederschwelliges Angebot im Rahmen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67-69 SGB XII. Es richtet sich an straffällig gewordene Hilfesuchende, die bereits über einen eigenen Wohnraum verfügen und hier oder auch zu dessen Erhalt Unterstützung benötigen. Die Betreuung erfolgt individuell in unterschiedlicher Form, z.B. in Gesprächsangeboten, Telefonkontakten, Begleitung, Mithilfe, Anleitung, Beratung u.v.m. Die Gespräche können im ambulanten Büro wie auch im eigenen Wohnraum stattfinden. Die Betreuung mehrerer Personen in einem gemeinsamen Haushalt ist ebenfalls möglich.

Der Inhalt der Betreuung orientiert sich an dem individuellen Hilfebedarf und wird anhand eines Hilfeplans gemeinsam festgelegt. Die Hilfestellung beinhaltet unter anderem:

  • Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnraums
  • Motivation bei der Bewältigung von Alltagsanforderungen
  • Krisenintervention
  • Vermittlung von Kontakten z.B. zu Sucht-, Schuldner – oder Mieterberatung
  • Unterstützung bei der Arbeits-, Ausbildungsplatzsuche
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche

Nach Abschluss einer Therapie oder einer intensiver betreuten Maßnahme kann Ambulant Betreutes Wohnen als Nachsorge in Anspruch genommen werden.

Kontakt

Marita Pauls
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen

Täter-Opfer-Ausgleich

Das Projekt “Projekt Handschlag” führt im Landgerichtsbezirk Tübingen den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) zwischen jugendlichen und heranwachsenden Tätern und deren Opfern durch.

TOA ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten. Den Konfliktbeteiligten wird die Möglichkeit gegeben, in der persönlichen Begegnung die zugrundeliegenden und/oder entstandenen Konflikte zu bearbeiten und eine Wiedergutmachung zu erreichen. Die hier arbeitenden Mitarbeiter/innen sind ausschließlich Fachkräfte mit besonderer Zusatzqualifikation als Konfliktberater und Mediatoren.

Kontakt

Karin Spata, Reiner Weik
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen

 

Betreuungsweisungen

Betreuungsweisungen sind eine mögliche jugendrichterliche Reaktion auf Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14 und 21 Jahren nach § 10 des Jugendgerichtsgesetzes.Der Verein führt diese Betreuungen seit 1986 für Jugendliche und Heranwachsende in den Amtsgerichtsbezirken Reutlingen, Bad Urach, Münsingen, Rottenburg und Tübingen durch.

Mit der Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes von 1991 wurde der Betreuungsweisung als sogenannter „neuer ambulanter Maßnahme“ ein stärkerer Stellenwert zugemessen. Sie wird als sinnvolle Alternative zum Jugendarrest verstanden.

Neben Betreuungen auf richterliche Weisung werden auch sogenannte Betreuungen im Vorfeld durchgeführt: In Absprache mit der Jugendgerichtshilfe, der Justiz und den Betroffenen wird bei entsprechend schwierigen Lebensumständen schon vor Eröffnung der Hauptverhandlung mit der Betreuung begonnen mit dem Ziel, diese dann in der Hauptverhandlung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Das Verfahren kann auch nach vorläufiger Einstellung und erfolgreicher Teilnahme endgültig eingestellt werden.

Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende (Altersgruppe der 14 bis 21-Jährigen), deren Straftaten in Bezug auf Häufigkeit und/oder Schwere über die jugendtypische Bagatellkriminalität hinausgehen und die Begehung weiterer Straftaten, aufgrund der problematischen Lebenssituation und unbewältigter Lebenslagen, wahrscheinlich sind

Ziele und Inhalte:

  • Vermeidung stationärer Sanktionen
  • Förderung und Erweiterung sozialer Handlungskompetenzen
  • Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme
  • Unterstützung für eine eigenverantwortliche Alltagsbewältigung
  • Auseinandersetzung mit Ursachen und Folgen der begangenen Straftaten
  • Aufzeigen von alternativen Lösungsstrategien
  • Berücksichtigung von individuellen Schwierigkeiten und Stärken
  • Krisenintervention
  • Themenbezogene Auseinandersetzung sowie lebenspraktische Hilfen in den Bereichen: Wohnsituation; Familiensituation; Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungssituation; Freizeitgestaltung; peer-group; Umgang mit Geld / Suchtverhalten u. a.

Kontakt

Margit Weber
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen

Anti-Gewalt-Training (AGT)

Das AGT ist eine Trainingsmethodik, die auf dem von Prof. Jens Weidner 1987 in der Jugendhaftanstalt Hameln für die therapeutische Arbeit mit Gewalttätern entwickelten Anti-Aggressivitäts-Training aufbaut.

Zielgruppe sind ältere Jugendliche oder junge Erwachsene, die mehrfach durch erhöhte Aggressivität oder Gewaltbereitschaft auffällig geworden sind. Die Teilnehmerzahl am AGT ist begrenzt auf 6-7 Personen. Im Vorfeld finden Einzelgespräche mit den potentiellen Teilnehmern statt. Anhand eines Interviews wird überprüft, ob der Teilnehmer für die Maßnahme geeignet ist und ob er bereit ist, sich auf gezielte Provokation und Konfrontation einzulassen. Nach Aufnahme in das AGT besteht Teilnahmepflicht für alle Sitzungen.

Lernziel des Trainings ist eine Veränderung der Einstellung zur Gewalt als Voraussetzung zur Bereitschaft für eine gewaltfreie Konfliktlösung. Im Szenario aggressionsauslösender Außenreize, dem sogenannten Coolness-Training, lernt der Teilnehmer, in provokanten Situationen cool zu bleiben und sich nicht provozieren zu lassen.Ein anderer wichtiger Bestandteil ist die Opferempathie; sie soll durch wiederholtes Konfrontieren mit den Folgen der eigenen Gewalttat sowie mit Hilfe von Bildern und Filmen erreicht werden.

Im Rahmen des AGT wird auch ein freizeitpädagogisches Angebot in Form einer sportlichen Grenzerfahrung durchgeführt (z.B. Abseilen im Kletterpark). Damit soll das Selbstwertgefühl gestärkt und ein positives Gruppenerleben ermöglicht werden.

Kontakt

Michael Hörmann
Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen

Sozialer Trainingskurs Respekt

für geflüchtete Jugendliche

Der Soziale Trainingskurs Respekt für geflüchtete Jugendliche ist ein niederschwelliges Jugendhilfeangebot im Jugendstrafverfahren und wurde konzipiert für aggressions- und gewaltbereite jugendlich geflüchtete Straftäter, die sich wegen Gewalttaten vor Gericht verantworten müssen
Der Soziale Trainingskurs Respekt für geflüchtete Jugendliche besteht aus unterschiedlichen Modulen. Die Gruppengröße ist auf sechs Teilnehmende begrenzt. Begleitend zu den Gruppenterminen finden Einzeltermine statt. Zentrales Thema dieser Einzeltermine ist die individuelle Tataufarbeitung. In den Gruppenterminen wird sich unter anderem mit den Themen „Ehre – Stolz – Männlichkeit“ sowie ihrer Religion auseinandergesetzt. Der Trainingskurs wird von einem interkulturellen Trainerteam durchgeführt. Selbstverständlich ist die Kurssprache Deutsch, allerdings werden vereinzelt Methoden auch in der Herkunftssprache behandelt.

Ziele und Inhalte:

  • Individuelle Tataufarbeitung
  • Aufbrechen von Rechtfertigungs- und Verleugnungsstrategien
  • Erkennen von subjektiven Aggressionsauslösern
  • Verständnis für ihre Situation und ihre Biografie
  • Übernahme von mehr Verantwortung für eigenes Handeln
  • Bezugnahme auf die aktuelle Lebenslage

Sozialer Trainingskurs Respekt
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen
Telefon

Arbeitsmethodik:

  • Ressourcenorientierung
  • Einzelarbeit
  • Methoden aus der Erlebnis- und Gruppenpädagogik
  • Konfrontative Pädagogik
  • Elternarbeit

Sozialer Trainingskurs Respekt

Der Soziale Trainingskurs Respekt ist ein niederschwelliges Jugendhilfeangebot im Jugendstrafverfahren und wurde konzipiert für aggressions- und gewaltbereite jugendliche Straftäter, die sich wegen Gewalttaten vor Gericht verantworten müssen.
Der Soziale Trainingskurs Respekt besteht aus unterschiedlichen Modulen. Die Gruppengröße liegt bei acht Teilnehmern. Der Trainingskurs besteht aus Gruppen- und Einzelterminen. Im Einzelsetting liegt der Fokus auf der Tataufarbeitung sowie der Auseinandersetzung mit der aktuellen Lebenslage. Innerhalb der Gruppe werden Themen wie Umgang mit Beleidigung, Auseinandersetzung mit eigenen Emotionen sowie gruppenpädagogische Methoden thematisiert und durchgeführt. Ein zentraler Ansatz des Trainingskurses ist der Einbezug des familiären Systems. Vor Beginn des Kurses findet ein Vorinterview mit den Jugendlichen und den Eltern statt.

Ziele und Inhalte:

  • Individuelle Tataufarbeitung
  • Aufbrechen von Rechtfertigungs- und Verleugnungsstrategien
  • Erkennen von subjektiven Aggressionsauslösern
  • Verständnis für ihre Situation und ihre Biografie
  • Übernahme von mehr Verantwortung für eigenes Handeln
  • Bezugnahme auf die aktuelle Lebenslage

Sozialer Trainingskurs Respekt
Kaiserstr. 31
72764 Reutlingen
Telefon

Arbeitsmethodik:

  • Ressourcenorientierung
  • Einzelarbeit
  • Methoden aus der Erlebnis- und Gruppenpädagogik
  • Konfrontative Pädagogik
  • Elternarbeit